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Barrierefreie Websites mit FLIB

Eine barrierefreie Website - Was ist das und wie kann man das mit FLIB umsetzen? - Richtlinien, Vorgaben und das BFSG 2025 - Welche Behinderungen gibt es? - Statistiken zu Behinderungen - Die vier Prinzipien der Barrierefreiheit - Wie kann ich Barrieren meines FLIBs abbauen

Grundsätzlich gilt: Barrierefreie Websites sind so gestaltet, dass sie für alle Nutzer zugänglich sind, einschließlich Menschen mit Behinderungen.

  • Unterstützung für Screenreader (z.B. NVDA, JAWS)
  • ausreichende Farbkontraste (Testtool: wave.webaim.org)
  • leicht verständliche Navigation
  • Tab-Navigation
  • leichte Sprache
  • Videos mit Untertiteln
  • Bilder mit ALT-Tags
  • leicht strukturierte Texte
  • Beschreibung: Körperliche Behinderungen betreffen die motorischen Fähigkeiten einer Person, z. B. die Beweglichkeit der Hände oder Arme.
  • Beispiele: Menschen mit eingeschränkter Feinmotorik, Zittern oder Lähmungen.
  • Auswirkungen: Schwierigkeiten bei der Nutzung von Standard-Eingabegeräten wie Maus oder Tastatur. Sie benötigen oft alternative Eingabemethoden wie Sprachsteuerung, spezielle Tastaturen oder Eye-Tracking-Systeme.
  • Darstellung: Nutzer können Probleme haben, kleine Klickziele zu treffen, komplexe Bewegungen wie Drag-and-Drop auszuführen oder Scroll-Leisten zu bedienen.
  • Beschreibung: Diese betreffen die Sinne, vor allem Sehen und Hören.
  • Beispiele:
    • Sehbehinderungen: Blinde oder sehbehinderte Menschen, Menschen mit Farbfehlsichtigkeit.
    • Hörbehinderungen: Gehörlose oder schwerhörige Menschen.
  • Auswirkungen:
    • Sehbehinderungen: Schwierigkeiten beim Lesen von Texten, Erkennen von Bildern oder Navigieren in komplexen Layouts. Sie verwenden oft Screenreader, Vergrößerungssoftware oder Braille-Displays.
    • Hörbehinderungen: Schwierigkeiten beim Verstehen von Audioinhalten ohne Untertitel oder Transkriptionen.
  • Darstellung: Probleme mit geringer Schriftgröße, unzureichendem Kontrast, nicht beschrifteten Bildern oder fehlenden Alternativtexten und fehlenden Untertiteln für Videos.
  • Beschreibung: Diese betreffen die geistige Verarbeitung und das Verständnis.
  • Beispiele: Lernbehinderungen, Aufmerksamkeitsstörungen, Gedächtnisprobleme oder Schwierigkeiten beim Verstehen komplexer Informationen.
  • Auswirkungen: Schwierigkeiten beim Verstehen komplizierter Texte, beim Verarbeiten großer Informationsmengen oder bei der Orientierung auf komplexen Websites. Sie benötigen klare, einfache Inhalte und eine leicht verständliche Navigation.
  • Darstellung: Überforderung durch unstrukturierte Seiten, komplizierte Sprache, blinkende oder sich bewegende Inhalte und das Fehlen von Hilfsmitteln wie Illustrationen oder Symbolen zur Unterstützung des Verständnisses.

Statistiken Behinderungen in Deutschland

Ende 2023 waren in Deutschland 7,9 Mio. Menschen als schwerbehindert gemeldet. Die Einschränkungen verteilten sich laut der Statistik der schwerbehinderten Menschen wie folgt

Die wichtigsten Arten von Behinderungen kurz zusammengefasst:

  • Sehbeeinträchtigung und Blindheit
  • Hörbeeinträchtigung und Gehörlosigkeit
  • Motorische Beeinträchtigungen
  • Kognitive Beeinträchtigungen und Lernbehinderungen
  • Photosensibilität
  • Mehrfachbeeinträchtigungen

 

Wichtig: Durch das Verständnis dieser verschiedenen Formen von Behinderungen können Websites so gestaltet werden, dass sie für alle Benutzer zugänglich und nutzbar sind, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen.

Standards, Vorgaben und Richtlinien

© by-studio/Shutterstock.com
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Überblick über die Entwicklung der Barrierefreiheit-Standards und Vorgaben

1999

Einführung der ersten internationalen Richtlinien zur Barrierefreiheit, bekannt als Web Content Accessibility Guidelines 1.0 (WCAG 1.0).

2004

In Deutschland wird die erste Barrierefreie-Informations-Technik-Verordnung (BITV) veröffentlicht.

2018

Veröffentlichung der WCAG 2.1, die insbesondere neue Anforderungen für mobile Webseiten enthält. Die aktuelle BITV 2019 verweist auf die EU-Norm EN 301 549, die auf den WCAG 2.1 AA basiert.

2019

European Accessibility Act (EAA) - EN301549 wird festgeschrieben mit einer Übergangsfrist von 5 Jahren

2025

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ab Juni 2025

Aktueller Stand, EU-Richtlinie und Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Der derzeitige Basis-Standard für Web-Barrierefreiheit in Deutschland. Die EU-Richtlinie 2102 (2016) zielt auf die Vereinheitlichung der Web-Barrierefreiheit in der EU ab und wurde 2019 in deutsches Recht umgesetzt.

https://www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de/Webs/PB/DE/gesetze-und-richtlinien/wcag/wcag-node.html

Erfordert eine Erklärung zur Barrierefreiheit und einen Feedback-Mechanismus. Nicht barrierefreie Bereiche müssen erklärt werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/BJNR184300011.html

Die aktuellste Fassung der EN 301549 wurde 2018 basierend auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des World Wide Web Consortiums (W3C) veröffentlicht. Diese festgelegten Zugänglichkeitsstandards wurden mit der Einführung des Europäischen Rechtsakts zur Barrierefreiheit (EAA) im Jahr 2019 gesetzlich verankert.

Der EAA räumt privaten Unternehmen eine Frist von fünf Jahren ein, um die Anforderungen an Barrierefreiheit zu erfüllen. Diese Frist läuft am 28. Juni 2025 ab.

Erweiterung der Barrierefreiheitspflichten auf bestimmte Unternehmen und Institutionen, insbesondere im Bereich digitaler Dienstleistungen. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, ihre Websites und Apps barrierefrei zu gestalten, um Diskriminierung zu verhindern und Inklusion zu fördern.

Parallele Standards: WCAG 2.0 und 2.1 existieren aktuell parallel, wobei EN 301 549 auf die WCAG 2.1 verweist und somit für neue Web-Projekte maßgeblich ist.

Anbieter folgender Produkte:

  • Smartphones, Tablets, Computer, Notebooks,
  • Geldautomaten, Fahrausweis- und Check-in-Automaten,
  • Fernsehgeräte mit Internetzugang, Router,
  • E-Book-Lesegeräte.

 

Neu sind

  • Telefondienste
  • E-Books
  • Messenger-Dienste
  • auf Mobilgeräten angebotene Dienstleistungen im überregionalen Personenverkehr (auch Apps)
  • Bankdienstleistungen
  • elektronischer Geschäftsverkehr
  • Personenbeförderungsdienste

 

Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen.

Merkmal eines Kleinstunternehmens

  • Beschäftigte weniger als 10 Personen UND
  • Jahresumsatz < 2 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro

https://www.e-recht24.de/ecommerce/13236-barrierefreiheitsstaerkungsgesetz.html#

Was muss bei einer Website beachtet werden?

Die vier Prinzipien der Barrierefreiheit

  1. Wahrnehmbarkeit
  2. Bedienbarkeit
  3. Verständlichkeit
  4. Robustheit

Die vier Prinzipien der Barrierefreiheit bilden die Grundlage für die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Sie sind entscheidend, um sicherzustellen, dass Websites für alle Nutzer zugänglich und nutzbar sind.

 

© Ground Picture / Shutterstock.com
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Erklärung: Inhalte und Informationen müssen so präsentiert werden, dass sie von allen Nutzern wahrgenommen werden können.

Beispiele

  • Bereitstellung von Textalternativen für Nicht-Text-Inhalte (z. B. Alt-Texte für Bilder).
  • Klare Textstrukturen mit Zwischenüberschriften
  • Textlängen beachten, Schachtelsätze vermeiden
  • Verwendung eines ausreichenden Farbkontrasts, damit Texte auch von Menschen mit Sehbehinderungen lesbar sind.
  • Bereitstellung von Untertiteln für Audio- und Videoinhalte.

Erklärung: Benutzeroberflächen und Navigationselemente müssen so gestaltet sein, dass sie von allen Nutzern bedient werden können.

Beispiele:

  • Websites sollten mit der Tastatur vollständig navigierbar sein.
  • Nutzer sollten genügend Zeit haben, um Inhalte zu lesen und zu nutzen.
  • Vermeidung von Inhalten, die Krampfanfälle oder andere physische Reaktionen auslösen können (z. B. blinkende oder flackernde Elemente).

Erklärung: Informationen und der Betrieb der Benutzeroberfläche müssen verständlich sein.

Beispiele:

  • Verwendung einer klaren und einfachen Sprache.
  • Konsistente und vorhersehbare Navigation.
  • Bereitstellung von Hilfen und Anleitungen, z. B. bei der Verwendung von Formularen.

Erklärung: Inhalte müssen so robust sein, dass sie von einer Vielzahl von Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien, zuverlässig interpretiert werden können.

Beispiele:

  • Verwendung von sauberem und gültigem HTML, damit Screenreader die Inhalte korrekt interpretieren können.
  • Sicherstellung der Kompatibilität mit aktuellen und zukünftigen Browsern und Technologien.

Wie bauen Sie Barrierien in Ihrem FLIB ab?

Verwenden Sie einfache und klare Sprache, kurze Sätze und vermeiden Sie Fachjargon. Dadurch wird der Inhalt für ein breiteres Publikum, einschließlich Menschen mit kognitiven Behinderungen, leichter verständlich.

Fragen zum Thema einfache Sprache können Sie auch an folgende Ansprechperson richten:

Anja Fecke

Diözesanbeauftragte Seelsorge für und mit Menschen mit Behinderung
Telefon: +49 (0)160 8972237
E-Mail: a.fecke@cww-paderborn.de

Nutzen Sie Zwischenüberschriften, Listen und Absätze (Maximal 300 Wörter pro Abschnitt), um den Text zu gliedern und die Lesbarkeit zu erhöhen.

Dies erleichtert auch die Navigation für Screenreader-Nutzer, da sie so schneller durch den Inhalt navigieren können.

Fügen Sie zu allen relevanten Bildern beschreibende Alternativtexte hinzu, damit auch blinde oder sehbehinderte Nutzer die Informationen erfassen können.

Der Alt-Text sollte den Zweck und die Bedeutung des Bildes klar und präzise beschreiben.

Ihr FLIB Kontakt
flib@erzbistum-paderborn.de
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